Fahrzeug abmelden
Für die Abmeldung von einem Fahrzeug oder Anhänger benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die/das Kennzeichen
Abmeldungen sind im Voraus in bar zu bezahlen!
Hinweis: Besitzen Sie noch keine neuen Fahrzeugpapiere, sondern die alten Exemplare (weiß und grün liniert), benötigen wir auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr KFZ abzumelden und die Kennzeichen auf sich zu reservieren (nur auf den letzten Halter möglich), teilen Sie zu uns das bitte vorab im Büro mit.
(Es gibt 2 Arten der Reservierung: auf dasselbe Auto und Halter 1 Jahr, auf den Halter mit einem neuen Auto 8 Wochen)